Seit 2012 bestätigt das EU-Siegel die enge Verbindung des Holsteiner Katenschinkens mit seiner Region. Durch diesen Herkunftsschutz ist er per Gesetz vor Nachahmung aus anderen Regionen gewappnet.
Im April 2006 schloss sich eine handvoll norddeutscher Schinken-Räuchereien mit dem Fleischerverband Schleswig-Holstein zur „Schutzgemeinschaft Schleswig-Holsteinischer Schinkenhersteller“ zusammen. So konnte die Erteilung des g.g.A.-Siegels für den Holsteiner Katenschinken erfolgreich vorangetrieben werden. Nach dem Lübecker Marzipan, dem Holsteiner Karpfen, dem Holsteiner Tilsiter, dem Glückstädter Matjes und dem Dithmarscher Kohl ist der Schinken eines von sechs heimischen Produkt überhaupt, das in den Herkunftsschutz der EU aufgenommen wurde.
Perfekte Lagerung zu Hause
Wer seinen Katenschinken möglichst lange genießen will, sollte ihn am Stück in ein Leinentuch einwickeln und an einem kühlen und trockenen Ort aufgewahren – auf diese Weise hält er sich mehrere Monate.
Bis heute wird er mit derselben Sorgfalt und Leidenschaft hergestellt, die die besondere Qualität dieses Schinkens ausmacht. Das ist der wichtigste Grund, warum der Holsteiner Katenschinken 1967 als erste Spezialität überhaupt das Gütezeichen der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein erhielt.
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